Elternmitwirkung in der Grundschule

 

Was ist eigentlich…

…die Klassenpflegschaft?

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

…die Schulpflegschaft?

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

…die Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

Für weitreichendere Informationen treten Sie gerne hier mit uns in Verbindung oder Informieren sich auf den Internetseiten der

-       Landeselternschaft NRW oder des

 

-       Schulministeriums NRW.


 

 

Ihre Schulpflegschaft stellt sich bei Ihnen vor:

 

Sehr geehrte Eltern der Fritz-Harkort-Schule,

 

Unser Team besteht aus vier Personen:

Langerfeld:               Frau Möller-Schlebusch und Frau Göbel

Beyenburg:               Frau Hartmann und Frau Conzen

Wir sind das Bindeglied zwischen Elternschaft und Schule. Wir sind für Sie Alle da. Wir sind mit unserer Tätigkeit ein fester Bestandteil der Schule und gestalten diese auch aktiv und passiv mit.

 

Die Schulpflegschaft kümmert sich um grundsätzliche sowie aktuelle Belange, wichtige Problemstellungen, gestalten Zukunftsperspektiven der Schule mit und geben Eltern und Schule Hilfestellung wo wir können, sollte es einmal Probleme geben.

Für die Belange des offenen Ganztages sind wir nicht primär zuständig, helfen oder vermitteln hier aber auch immer wenn es uns möglich ist.

Wenn sie mit uns in Verbindung treten wollen, nutzen sie die Mailfunktion in iServ oder schreiben uns über ihren privaten Mailaccout an:

schulpflegschaft@fhs-gs.de

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, Ihren Kindern und den Schulvertretern schöne Schuljahre an der Fritz-Harkort- Schule!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulpflegschaft

 

Informationen über die Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft und weitere Schulgremien, insbesondere aber zu Ihren Mitgestaltungsmöglichkeiten, für unsere Kinder an der Schule, finden Sie hier.